Die Nummer 1 unter den Rasenschutzmitteln

Bedingungen und Konditionen

1. AUSLEGUNG

"Käufer" bedeutet die Person oder das Unternehmen, deren/deren Bestellung für die Produkte vom Unternehmen angenommen wird; "Unternehmen" bedeutet Hughes Safety Showers Ltd t/a Terraplas; "Vertrag" bedeutet jeden Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer über den Verkauf und den Kauf der Produkte; "Bestellung" bedeutet die schriftliche Bestellung des Käufers; "Produkte" bedeutet alle Produkte oder Dienstleistungen, die das Unternehmen an den Käufer liefern soll (einschließlich aller Produkte oder Teile davon).

2. VERKAUFSGRUNDLAGE

2.1 Alle Verträge über den Verkauf von Produkten, die von oder im Namen des Unternehmens (einschließlich der Terraplas-Abteilung des Unternehmens) geschlossen werden, unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "Bedingungen") unter Ausschluss aller anderen Bedingungen (es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart).

2.2 Bestellungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Annahme durch das Unternehmen. Keine Ergänzung oder Änderung dieser Bedingungen und keine mündliche Vereinbarung oder Zusicherung ist für das Unternehmen bindend, es sei denn, sie wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem Direktor oder dem Sekretär des Unternehmens in dessen Namen unterzeichnet.

2.3 Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen kann ein Auftrag vom Käufer nicht mehr storniert werden, sobald er vom Unternehmen angenommen wurde, es sei denn, das Unternehmen hat dem schriftlich zugestimmt und der Käufer hat das Unternehmen in vollem Umfang für alle Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten, Schäden, Gebühren und Ausgaben zu entschädigen, die dem Unternehmen infolge einer solchen Stornierung entstanden sind oder entstehen.

2.4 Der Verkauf von Produkten an den Käufer erfolgt auf nicht-exklusiver Basis, und es steht dem Unternehmen frei, dieselben oder ähnliche Produkte auch an andere Kunden zu liefern.

3. PREIS

3.1 Die Preise für die Produkte sind die vom Unternehmen vereinbarten oder angegebenen oder in der aktuellen Preisliste angegebenen Preise. Das Unternehmen hat das Recht, seine Preise zu ändern oder Produkte aus dem Angebot des Unternehmens ohne Vorankündigung zurückzuziehen, es sei denn, das Unternehmen hat ausdrücklich schriftlich erklärt, dass ein Preis fest ist und für welchen Zeitraum der Preis fest gilt.

3.2 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise (i) ohne Mehrwertsteuer oder andere anwendbare Steuern, die der Käufer bei Fälligkeit der Zahlung für die Produkte zusätzlich zu entrichten hat. Für alle Bestellungen gilt ein Mindestbetrag von £100,00, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4. ZAHLUNG

4.1 Das Unternehmen kann dem Käufer die Produkte jederzeit nach der Auslieferung in Rechnung stellen. Die Zahlungsfrist ist von entscheidender Bedeutung. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechnung des Unternehmens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen (es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart und von einem Direktor oder Sekretär des Unternehmens unterzeichnet). Alle Kundenkonten werden einer zufriedenstellenden Bonitätsprüfung unterzogen, und die Kreditkonten werden innerhalb angemessener Kreditlimits geführt.

4.2 Wenn der Käufer eine Zahlung im Rahmen dieses Vertrages nicht zum Fälligkeitsdatum leistet, ist das Unternehmen berechtigt (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die ihm zustehen), weitere Lieferungen an den Käufer im Rahmen eines Auftrags zu stornieren oder auszusetzen und dem Käufer Zinsen auf den unbezahlten Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank von England zu berechnen. Alle im Rahmen dieses Vertrages an das Unternehmen zu leistenden Zahlungen werden ungeachtet anderer Bestimmungen sofort bei Beendigung des Vertrages fällig.

5. LIEFERUNG

5.1 Die Lieferung der Produkte erfolgt ab Werk (Incoterms 2020), sofern in einer Bestellung nichts anderes angegeben ist. Wenn eine Beförderung erforderlich ist, werden die Produkte auf die Art und Weise geliefert, die das Unternehmen für angemessen hält, es sei denn, der Käufer hat in seiner Bestellung die Einzelheiten des Vertrags mit dem Spediteur angegeben, die er in Anbetracht der Art der Produkte und der sonstigen Umstände des Falles vernünftigerweise benötigt. Die Kosten eines solchen Transports gehen zu Lasten des Käufers. Veranlasst der Käufer den Transport, so nimmt er die Produkte innerhalb von 3 Werktagen nach Mitteilung der Lieferbereitschaft durch das Unternehmen ab.

5.2 Das Unternehmen bemüht sich, die von ihm angegebene Lieferzeit einzuhalten, aber die Lieferzeit ist nicht von wesentlicher Bedeutung, und das Unternehmen haftet, vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen, nicht für Lieferverzögerungen oder -fehler und auch nicht für Folgeschäden (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die sich direkt oder indirekt daraus ergeben, wie auch immer diese verursacht wurden. Um Zweifel auszuschließen, beginnt die Messung der vom Unternehmen angegebenen Lieferfrist an dem Tag, an dem die Dokumente und Spezifikationen in Bezug auf die Produkte zwischen dem Unternehmen und dem Käufer vereinbart werden.

5.3 Nimmt der Käufer die Produkte nicht ab, wenn sie zur Lieferung bereit sind, oder stellt er keine angemessenen Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen zur Verfügung, die für die rechtzeitige Lieferung der Produkte erforderlich sind (es sei denn, es liegt ein Verschulden des Unternehmens vor), so gelten die Produkte als geliefert, und das Unternehmen kann (unbeschadet seiner sonstigen Rechte):
(a) die Produkte bis zur tatsächlichen Lieferung oder zum Verkauf einlagern oder einlagern lassen und dem Käufer alle damit verbundenen Kosten und Auslagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerung und Versicherung) sowie eine Gebühr von £150 pro Woche in Rechnung stellen; und/oder
(b) nach schriftlicher Benachrichtigung des Käufers die Produkte zum besten Preis verkaufen, der unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise erzielt werden kann, und dem Käufer eine etwaige Unterschreitung des vertraglich vereinbarten Preises in Rechnung stellen.

5.4 Wenn das Unternehmen und der Käufer die Dokumente und Spezifikationen in Bezug auf die Produkte vereinbaren und der Käufer später Änderungen an diesen Dokumenten und Spezifikationen verlangt, wird die vom Unternehmen angegebene Lieferfrist um den Zeitraum verlängert, den das Unternehmen benötigt, um diese Änderungen an den Dokumenten, Spezifikationen und Produkten (soweit zutreffend) vorzunehmen.

6. RISIKO UND EIGENTUM

6.1 Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Produkte geht mit der Lieferung auf den Käufer über. Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Käufer über, wenn das Unternehmen alle ihm geschuldeten Beträge in Bezug auf (i) die Produkte und (ii) alle anderen Beträge, die dem Unternehmen vom Käufer aus irgendeinem Grund geschuldet sind oder werden, vollständig erhalten hat.

6.2 Bis das Eigentum an den Produkten auf den Käufer übergegangen ist, hat der Käufer
(a) die Produkte treuhänderisch als Vertreter des Unternehmens zu halten;
(b) die Produkte (ohne Kosten für das Unternehmen) getrennt von allen anderen Waren des Käufers oder eines Dritten so zu lagern, dass sie ohne weiteres als Eigentum des Unternehmens erkennbar bleiben;
(c) keine Kennzeichnung oder Verpackung der Produkte zu zerstören, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen; und
(d) die Produkte in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und im Namen des Unternehmens zu ihrem vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens zu versichern.

6.3 Der Käufer darf die Produkte vor dem Eigentumsübergang nur unter den folgenden Bedingungen weiterverkaufen;
(a) der Verkauf erfolgt im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Käufers zum vollen Marktwert und der Käufer legt dem Unternehmen entsprechend Rechenschaft ab; und
(b) ein solcher Verkauf ist ein Verkauf des Eigentums des Unternehmens im eigenen Namen des Käufers, und der Käufer handelt bei einem solchen Verkauf als Auftraggeber.

6.4 Das Unternehmen ist berechtigt, die Zahlung für die Produkte zurückzufordern, auch wenn das Eigentum an den Produkten noch nicht auf das Unternehmen übergegangen ist.

6.5 Der Käufer erteilt dem Unternehmen, seinen Vertretern und Mitarbeitern die unwiderrufliche Erlaubnis, jederzeit alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Produkte gelagert sind oder gelagert werden können, um sie zu inspizieren oder, falls das Recht des Käufers auf Besitz erloschen ist, um sie zurückzuholen.

6.6 Das Unternehmen akzeptiert keine Rücksendung von Produkten durch den Käufer, die über eine gültige Forderung gemäß Bedingung 9.2 hinausgeht.

6.7 Alle Rechte am geistigen Eigentum an den Produkten sowie am Design und an der Herstellung der Produkte gehören dem Unternehmen und gehen auf dieses über. Soweit ein Rechtsanspruch auf geistiges Eigentum an den Produkten und/oder dem Design und der Herstellung der Produkte auf den Käufer übergeht, überträgt der Käufer hiermit im Wege einer künftigen Abtretung alle geistigen Eigentumsrechte zum Zeitpunkt ihres Entstehens an das Unternehmen.

7. INSPEKTION

Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Produkte so bald wie möglich nach der Lieferung zu inspizieren und zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Qualität, der Zustand, die Menge und die Spezifikation der Produkte mit den Anweisungen in der Bestellung übereinstimmen.

Alle Rücksendungen mangelhafter Produkte müssen im Voraus schriftlich vom Unternehmen genehmigt werden und auf Kosten und Risiko des Käufers an den Geschäftssitz des Unternehmens zurückgesandt werden; danach wird der Käufer für alle Kosten entschädigt, die ihm als direkte Folge eines Verschuldens des Unternehmens entstanden sind.

8. GARANTIE

8.1 Das Unternehmen garantiert (vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen), dass die Produkte bei der Lieferung der Spezifikation entsprechen, wie sie in der Auftragsbestätigung dargelegt und vom Unternehmen akzeptiert und vereinbart wurde.

8.2 Das Unternehmen haftet nicht für eine Verletzung der Garantie in Bedingung 8.1, es sei denn, ein Anspruch wird innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung geltend gemacht.

8.3 Das Unternehmen haftet nicht für eine Verletzung von Bedingung 8.1, wenn;
8.3.1 die Nichteinhaltung der Spezifikation darauf zurückzuführen ist, dass der Käufer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Unternehmens in Bezug auf die Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung oder Wartung der Produkte oder (falls diese nicht vorhanden sind) die gute Handelspraxis nicht befolgt hat; oder
8.3.2 der Käufer diese Produkte ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens verändert oder repariert; oder
8.3.3 die Nichteinhaltung der Spezifikation auf einen Konstruktionsfehler in einer vom Käufer gelieferten oder genehmigten Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation zurückzuführen ist.

9. HAFTUNG

9.1 Das Unternehmen haftet dem Käufer gegenüber nicht für Fehlmengen bei den gelieferten Produkten, es sei denn, der Käufer prüft die Produkte und meldet dem Unternehmen innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung eine Reklamation; bei einer solchen berechtigten Reklamation liefert das Unternehmen die Fehlmenge kostenlos auf Risiko des Käufers oder reduziert nach eigenem Ermessen die Rechnung des Unternehmens um den Betrag, der der Fehlmenge entspricht, wobei das Unternehmen dem Käufer gegenüber keine weitere Haftung übernimmt.

9.2 Wenn ein gültiger Anspruch gemäß Bedingung 8.2 geltend gemacht wird, wird das Unternehmen entweder;
(a) das/die Produkt(e) ersetzen; oder
(b) das/die Produkt(e) reparieren; oder
(c) dem Käufer den Preis der Produkte (oder einen anteiligen Teil des Preises) kostenlos erstatten, mit Ausnahme der Transportkosten, oder dem Käufer eine Gutschrift für künftige Bestellungen gewähren, wobei das Unternehmen dem Käufer gegenüber keine weitere Haftung übernimmt.

9.3 Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen, wird keine ausdrückliche oder stillschweigende, gesetzliche oder anderweitige Garantie, Bedingung, Verpflichtung oder Klausel in Bezug auf den Zustand, die Qualität, die Leistung, die Haltbarkeit oder die Zweckmäßigkeit der Waren vom Unternehmen gegeben oder übernommen, und alle derartigen Garantien, Bedingungen, Verpflichtungen und Klauseln werden hiermit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das Unternehmen haftet in keinem Fall gegenüber dem Käufer oder einer anderen Partei für direkte, besondere, zufällige, indirekte oder ähnliche Verluste oder Schäden (einschließlich aller Arten von Kosten, Gebühren und Ausgaben, einschließlich entgangenen Gewinns), die sich aus einer Verletzung der Garantie, einem Vertragsbruch, Fahrlässigkeit oder einer anderen Ursache ergeben, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen und soweit gesetzlich zulässig.

10. GEWALT MAJEURE

Das Unternehmen haftet dem Käufer gegenüber in keiner Weise und gilt nicht als vertragsbrüchig, wenn die Verzögerung oder das Versäumnis der Erfüllung einer der Verpflichtungen des Unternehmens aus diesem Vertrag auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegt.

11. INSOLVENZ UND VERZUG

Wenn der Käufer irgendetwas tut oder unterlässt, das irgendjemanden dazu berechtigen würde, einen Konkursverwalter für das gesamte oder einen Teil des Vermögens des Käufers zu ernennen, oder das irgendjemanden dazu berechtigen würde, einen Antrag auf einen Verwaltungsbeschluss oder die Liquidation des Käufers zu stellen, einen Vergleich mit seinen Gläubigern abzuschließen oder eine Zwangsvollstreckung in sein Vermögen zuzulassen, oder seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht oder einen Verstoß gegen diesen oder einen anderen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer begeht, kann das Unternehmen unbeschadet seiner sonstigen Rechte gemäß diesen Bedingungen den Transport von Waren stoppen und/oder weitere Lieferungen unverzüglich aussetzen und/oder den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen.

12. WAIVER

Kein Verzicht des Unternehmens auf eine Vertragsverletzung durch den Käufer kann als Verzicht auf eine spätere Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung ausgelegt werden.

13. SEVERANCE

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder ein Teil davon von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und des Rests der betreffenden Bestimmung davon unberührt.

14. GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen Englands und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich hiermit der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.